Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag ist in §45b SGB XI gesetzlich verankert und beträgt € 125,- monatlich. Im ambulanten Bereich werden meist Tätigkeiten der Haushaltshilfe oder der Betreuung erbracht. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Unterstützungsleistungen durch die RFM-Sozialdienstleistungen GmbH, ist mindestens der Pflegegrad 1. Der Entlastungsbetrag ist für alle Pflegegrade 1-5 identisch und kann nur von anerkannten Anbietern abgerechnet werden.
Was bedeutet Verhinderungspflege?
Anspruch auf die Verhinderungspflege haben alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2-5. Die Höhe der Verhinderungspflege beträgt jährlich € 1.612,-. Zusätzlich können Sie € 806,- pro Jahr aus der Kurzzeitpflege für eine RFM Haushaltshilfe nutzen. Nutzen Sie die Verhinderungspflege für eine zusätzliche Unterstützung durch RFM Mitarbeiter*innen in Ihrem Haushalt. Unsere Mitarbeiter*innen sind zuverlässig und werden für Abwechslung in ihrem Alltag sorgen.